Proeuropäischer Geist aus Danzig

Polens alter und neuer Ministerpräsident Donald Tusk weckt Erwartungen

Zum zweiten Mal in seiner politischen Laufbahn ist Donald Tusk am 13. Dezember als polnischer Ministerpräsident vereidigt worden. Diesem für die polnische wie europäische Politik – und mithin die deutsch-polnischen Beziehungen – bedeutsamen Ereignis waren unwürdige Versuche der seit 2015 regierenden Partei „Prawo i Sprawiedliwość“ [Recht und Gerechtigkeit] (PiS) und des aus ihren Reihen stammenden Staatspräsidenten Andrzej Duda vorangegangen, die rechtspopulistische Partei an der Macht zu halten. Diese berief sich aufgrund des Ergebnisses der Parlamentswahl vom 15. Oktober als mit 35,4 Prozent stärkste Partei auf das Recht zur Regierungsbildung – obwohl die mit Tusks liberal-konservativer „Platforma Obywatelska“ [Bürgerplattform] (PO) verbündeten Oppositionsparteien gemeinsam eine deutliche Mehrheit errungen hatten. Getragen wird die gemeinsam mit Tusk vereidigte Regierung neben der PO von den linksliberalen Parteien Nowoczesna [Die Moderne] und „Inicjatywa Polska“ [Initiative Polen], den christdemokratischen Parteien „Polska 2050“ und „Polskie Stronnictwo Ludowe“ [Polnische Volkspartei] () sowie den sozialdemokratischen Parteien „Nowa Lewica“ [Neue Linke] () und „Lewica Razem“ [Linke Gemeinsam].

An die neue proeuropäische Koalition richten sich vielfältige Hoffnungen, nicht nur aus der Republik Polen, sondern auch aus der Europäischen Union. In dieser genoss Tusk einen derartigen Rückhalt, dass er den Posten des Präsidenten des Europäischen Rates, zu dem er 2014 gewählt worden war, bis zu seiner Rückkehr in die polnische Politik 2019 auch gegen die Widerstände der in Warschau regierenden PiS innehatte. Seine tiefe proeuropäische Überzeugung ist bei Polens altem und neuem Ministerpräsidenten durchaus auch biographisch begründet, stammt der 1957 in Danzig Geborene doch aus einer auf dem Gebiet der Freien Stadt ansässigen kaschubischen Familie und ist insofern geprägt vom Geist der weltoffenen und vielfältigen europäischen Metropole. Dass einer seiner Großväter, Józef Tusk, kurz vor Kriegsende als Angehöriger der Deutschen Volksliste zur Wehrmacht einberufen wurde, wird von polnischen Nationalisten bis heute zur Verunglimpfung Tusks als eine „deutschen Agenten“ instrumentalisiert – in Absehung von der Tatsache, dass beide Großväter zeitweise Häftlinge der Konzentrationslager Stutthof bzw. Neuengamme waren.

Es ist davon auszugehen, dass die Rufmordkampagnen der einstigen Machthaber und heutigen Opposition in Polen gegen ihren Erzfeind Tusk künftig an Intensität eher zunehmen werden, da ihnen der europapolitische Kurs hierzu genug Anlass geben wird. Bereits in der ersten Regierungserklärung bekannte sich Tusk zu den Grundwerten Europas: „Was wirklich eine Gemeinschaft formt, sind Rechtsstaatlichkeit, die Verfassung, die Regeln der Demokratie, sichere Grenzen und ein sicheres Staatsgebiet – das sind die Dinge, über die wir uns nicht streiten dürfen.“ Polen sei, so Tusk, „umso stärker, umso souveräner, je stärker die Europäische Gemeinschaft ist“.

Mit Interesse abzuwarten wird sein, wie sich vor diesem Hintergrund der außenpolitische Kurs gegenüber Deutschland gestaltet. Dies gilt an erster Stelle für die seitens der PiS in den vergangenen Jahren betriebenen – juristisch höchst fragwürdigen – Entschädigungsforderungen gegenüber der Bundesrepublik. Tusk dürfte weder Interesse an einer Fortsetzung dieser symbolpolitischen Angriffe auf Berlin haben noch daran, dass man sich dort genötigt sehen sollte, in Entgegnung hierauf deutlich auf die deutschen Gebietsabtretungen an Polen und die seit jeher offenen Fragen privater Eigentumsansprüche einzugehen. Auch innenpolitisch besteht, will Tusk seinem Anspruch als proeuropäischer Politiker gerecht werden, dringender Handlungsbedarf, der die deutsch-polnischen Beziehungen tangiert. Dabei dürfte es – neben einer Abkehr vom lähmenden, durch die Nationalisten bei allen Fragen der Erinnerungspolitik in den Wissenschafts- und Kulturbetrieb hereingetragenen Kulturkampf – primär um die von den Rechtspopulisten vorgenommene Streichung von Geldern für den Deutschunterricht an staatlichen Schulen gehen, die einen massiven Angriff auf die kulturelle Identität und Existenz der deutschen Volksgruppe sowie ihre verbrieften Minderheitenrechte darstellt.

Tilman Asmus Fischer

Erschienen in: Der Westpreuße – Begegnungen mit einer europäischen Kulturregion 4/2023.

Preisverleihung des Podcast-Wettbewerbs „Heimat. Über. Brücken. – Wir Brückenbauer in Deutschland, Europa und weltweit“

Preisverleihung des Podcast-Wettbewerbs „Heimat. Über. Brücken. – Wir Brückenbauer in Deutschland, Europa und weltweit“ der Deutschen Gesellschaft e.V. – in Kooperation mit der Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen sowie der Stiftung Verbundenheit mit den Deutschen im Ausland – für junge Spätaussiedler, Nachfahren von Heimatvertriebenen und Angehörige der deutschen Minderheiten. In der Veranstaltung werden die Beiträge der Preisträgerinnen und Preisträger vorgestellt und gewürdigt. Durch den Abend führt Tilman A. Fischer.

Buchvorstellung „Die zwei Gesichter der Zerstörung. Raphael Lemkins UN-Genozidkonvention und die Vertreibung der Deutschen“ (von Prof. Dr. Manfred Kittel)

Programm:

Grußworte: Thomas Konhäuser, Geschäftsführer der Kulturstiftung Dr. Florian R. Simon, Verleger (Duncker & Humblot)

Einführung: Tilman A. Fischer, Theologe und Journalist, Berlin

Buchvorstellung: Manfred Kittel, Professor für Neuere und Neueste Geschichte und ehem. Gründungsdirektor der Bundesstiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung, Berlin/Regensburg

Kommentar: Dr. Christean Wagner, Hessischer Kultus- und Justizminister a. D. und Vorsitzender der Stiftung Zentrum gegen Vertreibungen, Wiesbaden

Diskussion: „Ethnische Vertreibungen zwischen Erinnerungskultur und Völkerrecht“

Moderation: Tilman A. Fischer

Schlussworte: Thomas Konhäuser

Zur Definition des Völkermords

Der Historiker Manfred Kittel analysiert den Genozid-Begriff des polnisch-jüdischen Juristen Raphael Lemkin

Von Tilman Asmus Fischer

Der Begriff des Völkermords kann im politischen Diskurs der Bundesrepublik auf eine wechselvolle Geschichte zurückblicken. Wurde er in den frühen Jahren der Bonner Republik breiter verwendet, geschah dies späterhin – im Bewusstsein für das nicht relativierbare Menschheitsverbrechen der Shoa – zunehmend restriktiv. Unter dem Vorzeichen identitätspolitischer Bewegungen erfolgte dann jedoch in den vergangenen Jahren eine neue Öffnung – und erhielt der Begriff mithin seit dem Angriffskrieg der Russischen Föderation auf die Ukraine eine neue Brisanz.

Die dabei identifizierbaren „Unschärfen des Völkermordbegriffs in der deutschen Erinnerungskultur“ nimmt der Regensburger Historiker Manfred Kittel zum Ausgangspunkt seines neuen Buches. „Die zwei Gesichter der Zerstörung“ stellt den polnisch-jüdischen Juristen Raphael Lemkin mit dem von ihm entwickelten Genozid-Begriff ins Zentrum und zeichnet dessen Rezeption seit Konventionsbeitritt der Bundesrepublik 1954 nach. Den roten Faden stellt dabei die Frage nach der Vertreibung der Deutschen am Ende des Zweiten Weltkriegs dar, die von Lemkin selbst noch als Völkermord eingestuft worden war.

Entscheidend hierfür war sein Verständnis des Völkermords als der „Zerstörung einer ‚Gruppe als solcher‘“, die nicht erst mit der physischen „Ausrottung“ ihrer Mitglieder begann – es umfasste also, in Kittels Diktion, „Ausrottungsgenozide“ und „Zerstörungsgenozide“. Ganz in diesem Sinne definiert dann auch die UN-Genozidkonvention von 1948 Völkermorde als „eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören: Tötung von Mitgliedern der Gruppe; Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe; vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen“ sowie Maßnahmen der Geburtenverhinderung und die „gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe“.

Auf dem Weg zu dieser Definition hatte Lemkin sich bereits, wie Kittel nachzeichnet, mit Bedenken der Vertragspartner des Potsdamer Abkommens auseinanderzusetzen, die mit Blick auf die innereuropäischen – aber auch außereuropäischen – Bevölkerungstransfers dieser Jahre Komplikationen befürchteten. Und so mussten Lemkin und seine Mitstreiter dann auch in Fragen eines „kulturellen Völkermordes“ sowie der Verfolgung politischer Gruppen Abstriche in ihrer – ursprünglich noch umfassenderen – Genozid-Defintion hinnehmen. Der von Kittel gebotene Einblick in die Lemkinsche Position gewinnt besondere Tiefe durch ihre biographische Herleitung. Dabei macht der Verfasser deutlich, dass für Lemkin nicht nur die Shoa, sondern ebenso die älteren Erfahrungen des „defizitären Minderheitenschutz der Völkerbundszeit“ in Mitteleuropa prägend waren. In Reaktion hierauf glaubte Lemkin „an die Einzigartigkeit menschlicher Kulturen und die Notwendigkeit ihres Schutzes, ob es sich dabei um jiddische Schtetl oder die Ureinwohner beider Amerikas handelte“.

Daher konnte er, wie Kittel anhand von detaillierter Quellenarbeit zeigt, in der Diskussion um den Beitritt der Bundesrepublik zur Genozidkonvention dezidiert damit argumentieren, dass diese sich nicht zuletzt auch auf die Vertreibung der Deutschen anwenden ließe – was seinerzeit den Bundestag von SPD bis CDU/CSU überzeugte. Zur Gesamtheit des von Kittel rekonstruierten Bildes gehört dann freilich auch, dass – nicht zuletzt unter dem Vorzeichen der neuen Ostpolitik – die Bundesrepublik von einer „systematische Ermittlung“ der im Zusammenhang mit der Vertreibung begangenen Verbrechen absah.

Vor dem Hintergrund dieser Ausgangslage vollzieht Kittels Studie die zunehmende diskursive „Gleichsetzung von Völkermord und Holocaust“ und die dazu komplementäre „Randposition der Vertreibung in der neuen Genozidforschung seit den 1980er Jahren“ nach. Dabei geht er hinsichtlich der Debatte im deutschsprachigen Raum sowohl auf rechtsradikale Versuche einer Instrumentalisierung des Völkermord-Begriffs als auch auf Diskursverengungen durch politisch linksstehende Akteure ein und weitet sodann den Blick auf die Lemkin-Rezeption in der globale Genozidforschung, die sich zwischen „sachlicher Kritik und moralpolitischer Zensur“ bewege.

Anhand der – freilich nicht einheitlichen – juristischen Bewertung der „ethnischen Säuberungen“ auf dem Balkan in den 1990er Jahren veranschaulicht Kittel das Fortbestehe eines „breite[n] Begriff des Völkermords in der deutschen und internationalen Rechtsprechung“. Erst durch den „Wandel des Genozidbegriffs“ im Kontext der Kolonialgeschichtsforschung und der hieraus resultierenden „Anerkennung des Völkermordes an den Herero 2021“ – bzw. zuvor bereits durch diejenige des Völkermordes an den Armeniern – sieht Kittel Bewegung in die erinnerungskulturelle Debatte kommen. Dass diese weiterhin nicht frei von Ambivalenzen ist, zeigt die Anerkennung des Holodomor als Völkermord bei gleichzeitiger Zurückhaltung, diesen Begriff auf das gegenwärtige Vorgehen Putins anzuwenden.

Wenn Kittel dezidiert für die Einstufung ethnischer Vertreibungen als Zerstörungsgenozide plädiert, eröffnet dies den Weg, unter diesen Begriff sowohl die historischen Verbrechen an den Herero als auch folgerichtigerweise die Vertreibung der Deutschen am Ende des Zweiten Weltkriegs zu fassen, ohne den Ausrottungsgenozid der Shoa hierdurch zu relativieren. Letztlich verfolgt Kittels Buch jedoch nicht nur ein erinnerungs-, sondern mithin auch ein menschenrechtspolitisches Anliegen – nicht zuletzt mit Blick auf die Ukraine und eingedenk der IS-Gräueltaten an den Jesiden. So betont er bereits einleitend:  Der „originäre Genozidbegriff Lemkins [besitzt] nicht zuletzt den Vorteil, eher bereits präventiv zum Schutz ethnischer oder religiöser Gruppen ‚als solcher‘ gegen drohende oder laufende Angriffe eingesetzt werden zu können, selbst wenn diese nicht auf eine vollständige körperliche Ausrottung abzielen.“

Manfred Kittel: Die zwei Gesichter der Zerstörung. Raphael Lemkins UN-Genozidkonvention und die Vertreibung der Deutschen (Forschungen zur Geschichte ethnischer Vertreibung, Band 1). Dunker & Humblot, Berlin 2023, 181 Seiten, EUR 19,90.

Erschienen am 19. Oktober 2023 in der Zeitung „Die Tagespost“ (www.die-tagespost.de).

Beauftragte in schwierigen Zeiten

Natalie Pawlik im Interview

Russlands Krieg gegen die Ukraine, Diskriminierung deutscher Schüler in Polen – die Lage, in der Natalie Pawlik MdB das Amt der Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten angetreten hat, kann gewiss nicht als leicht bezeichnet werden. Im Interview mit Tilman A. Fischer spricht die 1992 im sibirischen Wostok geborene Sozialdemokratin über ihre Positionen, persönliche Anliegen und die Erfahrungen der ersten Monate im Amt.

Frau Pawlik, Sie sind als russlanddeutsche Spätaussiedlerin nach Deutschland gekommen. Gibt es einen konkreten biographischen Moment, von dem Sie rückblickend sagen würden, dass Ihnen die Zugehörigkeit zur gesellschaftlichen Gruppe der Aussiedler erstmals explizit bewusst geworden ist?

Dadurch, dass ich meinen Großvater noch kennengelernt habe, dessen Biographie sehr von den Kriegsfolgen geprägt war, war das Schicksal der Russlanddeutschen immer ein Thema in unserer Familie. Wir haben – zumal aufgrund der Traumatisierung meines Großvaters – immer offen über diese Geschichte gesprochen. So richtig ist mir in der Grundschule bewusst geworden, dass wir zu einer besonderen Gruppe gehören: Ich wohnte in einem Aussiedlerwohnheim – andere Mitschüler in „normalen“ Häusern oder Wohnungen. Dass wir irgendwie anders sind, wurde ab diesem Zeitpunkt immer deutlicher. Außerdem hatte ich in meiner Biographie immer wieder Phasen – zum Beispiel als Teenager –, in denen ich mehr mit russischsprachigen Menschen zu tun hatte und dadurch natürlich auch in Identitätskonflikte gekommen bin.

Wann wurden diese Erfahrungen und Zusammenhänge für Sie als Politikerin relevant?

Seit dem „Fall Lisa“, im Jahr 2016, habe ich angefangen mich sehr offensiv mit Aussiedlerpolitik zu befassen, weil es mich sehr geärgert hat, wie zu der Zeit in den Medien über Russlanddeutsche berichtet wurde. Eine ganze Gruppe wurde damals in ein negatives Licht gerückt. Es hat mich wütend gemacht, dass nicht die Vielfalt der russlanddeutschen Community, die Vielen, die sich engagieren und Teil dieser Gesellschaft sind, im Fokus standen, sondern die Russlanddeutschen immer nur in einem negativen Kontext dargestellt wurden. Das wollte ich damals nicht zulassen und so habe ich begonnen, mich intensiv mit Aussiedlerpolitik und den Herausforderungen der Community zu beschäftigen

Welche Erfahrungen haben Sie in den Jahren als Jugendliche und junge Politikerin mit den Selbstorganisationen der Deutschen aus Russland gesammelt?

Als Jugendliche war ich in der Tanzgruppe „Internationaler Club Bad Nauheim“ aktiv – zusammen mit Menschen aus unterschiedlichen Nationen, darunter viele Russischsprachige: jüdische Kontingentflüchtlinge und Russlanddeutsche. Hierüber kam ich zur Deutschen Jugend aus Russland (DJR), dort habe ich recht früh begonnen Theater zu spielen und an Jugendprojekten teilzunehmen. Seit 2016/17 bin ich auch Mitglied bei der Deutschen Jugend aus Russland in Hessen. Dort habe ich im Rahmen der politischen Bildungsarbeit als Referentin und Teilnehmerin mitgewirkt. Im Rahmen meiner neuen Aufgabe als Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten arbeite ich sehr eng mit den Selbstorganisationen, den Vereinen und Landsmannschaften der verschiedenen Aussiedlergruppen zusammen. Dieser enge Austausch und der regelmäßige Kontakt sind mir auch sehr wichtig.

Nun ist das Verhältnis Ihrer Partei zu den organisierten Vertriebenen und Aussiedlern historisch nicht spannungsfrei. Wie reagierte man in den Reihen der SPD auf Ihr Engagement?

In der SPD wurde es immer sehr positiv wahrgenommen, dass ich mich als Russlanddeutsche in der Partei engagiere. Zugleich habe ich immer versucht, innerhalb der Partei einen Zugang zu aussiedlerpolitischen Themen zu organisieren und für gegenseitiges Verständnis zu sorgen und Menschen zusammenzubringen. Es ist natürlich immer herausfordernd, in der SPD – wie auch in den anderen Parteien – ein Bewusstsein für aussiedler- und vertriebenenpolitische Fragen zu schaffen, da diese oft als Nischenthemen abgestempelt werden. Dennoch konnte ich immer wieder offene Türen einrennen. Was mich jedoch aufgebracht hat, war, wenn ich auch aus den eigenen Reihen Kommentare über „die Russlanddeutschen“, die als „die Russen“ oder „die AfD-Wähler“ bezeichnet wurden, gehört habe. Ich sehe es als meine Aufgabe an, dafür zu sorgen, das Wissen über die Anliegen und die Geschichte von Aussiedlern und Vertrieben weiterzutragen und dafür zu sorgen, dass Vorurteile abgebaut werden.

Und wie sieht es umgekehrt aus: Wie werden Sie als sozialdemokratische Fachpolitikerin von den Zielgruppen wahrgenommen?

Bei meiner Tätigkeit geht es vordergründig um die Anliegen der Angehörigen der nationalen Minderheiten, der deutschen Minderheiten und der verschiedenen Aussiedler- und Vertriebenengruppen. Da spielt meine Parteizugehörigkeit eine nebensächliche Rolle. Es freut mich aber natürlich, wenn es mir gelingt, innerhalb der Sozialdemokratie ein Interesse für die Themen der Vertriebenen und Heimatverbliebenen herzustellen, ebenso wie ich mich freue, wenn sich Vertriebene und Heimatverbliebene sozialdemokratischen Ideen öffnen. Tatsächlich hatten – etwa die deutschen Minderheiten in Mittel- und Osteuropa (MOE) sowie den Staaten der ehemaligen Sowjetunion – bisher wenige direkte Berührungspunkte mit der SPD. Nicht zuletzt, weil die Position des Aussiedlerbeauftragten lange Zeit konservativ besetzt war, aber auch, weil es in der SPD bisher keine große Gruppe gibt, die sich für die deutschen Minderheiten engagiert. Anfang November hatten wir aber bereits ein gutes Treffen zwischen der Spitze der SPD-Bundestagsfraktion und der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Minderheiten (AGDM). Das sind Brücken, die ich gut bauen kann und bauen möchte, auch im Sinne der politischen Vielfalt und Überparteilichkeit in diesem Politikfeld.

Gibt es so etwas wie einen sozialdemokratischen Schriftzug, der in Ihrer Wahrnehmung des Amtes als Beauftragte der Bundesregierung deutlich werden könnte?

Ich setze Aussiedler- und Vertriebenenpolitik zum einen stark in den gesamtgesellschaftlichen Kontext. Das heißt, ich habe den Anspruch, nicht nur an die Geschichte zu erinnern, sondern tages- und sozialpolitische Bezüge herzustellen: Wie war der Integrationsprozess der Vertriebenen und Aussiedler? Welche strukturellen Hürden müssen sie und ihre Nachkommen auch heute noch meistern? Wie können sie dabei unterstützt werden? Was können wir aus der Geschichte der Aussiedler und Vertriebenen für die Gegenwart lernen, um die Aufnahme- und Integrationsprozesse zu verbessern und Vielfalt in unserer Gesellschaft zu stärken? Zum anderen habe ich einen sehr offenen Heimatbegriff: Für mich ist Heimat nicht diskriminierend, sondern inklusiv. Die Bundesrepublik Deutschland soll auch für Menschen Heimat sein, die woanders geboren wurden und woanders herkommen. Entscheidend ist die Frage, wie eine moderne, vielfältige Gesellschaft aussehen kann, in der Aussiedler sowie die deutschen Heimatvertriebenen und ihre Nachfahren ihre Identität und ihre Mehrsprachigkeit leben können und sie gesellschaftliche und soziale Teilhabe haben. Dabei geht es nicht zuletzt auch um Sichtbarkeit – als Teil der Gesellschaft.

Seit der Ernennung zur Aussiedlerbeauftragten hatten Sie bereits vielfältige Gelegenheiten, ihren Blick über die russlanddeutsche Gemeinschaft hinaus zu weiten. Welche Erfahrungen und Eindrücke sind dabei von zentraler Bedeutung?

Vor meiner Ernennung hatte ich noch keine enge Zusammenarbeit mit Teilen der Landsmannschaften oder den Selbstorganisationen der deutschen Minderheiten in MOE und der Gemeinschaft unabhängiger Staaten. Im Zuge meiner Ernennung habe ich aber natürlich zeitnah Kontakt aufgenommen und die meisten Akteurinnen und Akteure kennengelernt. So konnte ich zum Beispiel im Rahmen des Sudetendeutschen Tages wichtige Vertreterinnen und Vertreter dieser Gruppe kennenlernen, und konnte beispielsweise bei meiner Reise nach Polen der deutschen Minderheit in Polen in ihrer Breite begegnen. Die Auseinandersetzungen mit der Frage des Heimatverlustes und das Ankommen in einer neuen Heimat ähneln den Diskursen, die ich auch aus der russlanddeutschen Community kenne. Es gibt zahlreiche Gemeinsamkeiten zwischen den Gruppen, für die ich zuständig bin. Gleichwohl ist jede Gruppe in ihrer Geschichte, ihren Traditionen, ihren Arbeitsweisen und ihren Anliegen sehr individuell. Das finde ich spannend zu sehen. Auch meine Besuche bei den nationalen Minderheiten in Deutschland haben meinen Blick nochmal neu für die Geschichte und die Herausforderungen der einzelnen Gruppen geöffnet – mit allen Unterschieden und Gemeinsamkeiten. Am Ende geht es aber doch bei allen um Sichtbarkeit, Teilhabe, Chancen, ein Leben frei von Diskriminierung; und das verbindet, nach meiner Einschätzung, letztlich auch alle Gruppen miteinander.

Sowohl für die deutschen Heimatvertriebenen als auch für die Heimatverbliebenen stellt sich in diesen Jahren die Herausforderung des Erinnerungstransfers. Welche Perspektiven sehen Sie hier?

Es ist sehr wichtig, dass wir weiterhin erinnern. Deshalb sind Institutionen wie das Dokumentationszentrum in Oppeln oder die ostdeutschen Landesmuseen wichtig, die die Geschichte weitertragen. Was ich aber auch betonen möchte: In Polen habe ich eine unglaublich lebendige Jugend der deutschen Minderheit erlebt – sie ist wahnsinnig aktiv. Dort engagieren sich sehr viele junge Menschen, die sich sowohl mit der Geschichte als auch mit der Gegenwart beschäftigen. Das finde ich sehr beeindruckend – und darum geht es eben gerade auch: Dass wir die junge Generation mitnehmen, die dem Ganzen eine Zukunft gibt. Die Jugendarbeit zu stärken ist mir ein wichtiges Anliegen.

Umso fataler sind die Maßnahmen der polnischen Regierung gegen die deutsche Volksgruppe. Wie schätzen Sie deren menschenrechtliche Lage ein und welche Handlungsmöglichkeiten haben Sie?

Ich bin sehr erschrocken darüber, dass in Europa, in Polen wieder Diskriminierungen einer Minderheit stattfinden – und zwar so offensichtlich: Wenn einseitig bei der deutschen Minderheit der muttersprachliche Unterricht gekürzt wird, werden damit Kinder für parteipolitische Interessen in Sippenhaft genommen. Das bedeutet ganz konkret: Über 50.000 Kindern wird die Möglichkeit genommen, in muttersprachlichem Deutschunterricht Deutsch zu lernen. Es gehört zu unseren Aufgaben, der deutschen Minderheit in diesen Zeiten zur Seite zu stehen. Ich freue mich sehr, dass wir vor diesem Hintergrund 5 Millionen Euro im Bundeshaushalt 2023 für die außerschulische Sprachförderung der deutschen Minderheit in Polen verankern konnten. Gleichzeitig versucht die Bundesregierung auch, auf diplomatischem Wege dahin zu kommen, dass die Kürzungen zurückgenommen werden.

Blicken wir noch etwas weiter nach Osten, sind wir gegenwärtig mit besonders schwerwiegenden Fragen konfrontiert. Welche Auswirkungen hat der russische Überfall auf die Ukraine auf Ihren Arbeitsbereich?

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine wirkt sich stark auf meine Arbeit aus. Einerseits gibt es dadurch starken Handlungsbedarf für die Heimatverbliebenen, also vor allem für die deutsche Minderheit in der Ukraine. Hier geht es um humanitäre Hilfe und die Unterstützung des Verbandswesens, aber auch um die Frage: Wie schaffen wir es für Menschen, die sich für eine Umsiedlung nach Deutschland entscheiden, eine schnelle Aufnahme im Rahmen eines Härtefallverfahrens zu ermöglichen? Gleiches gilt natürlich für die deutsche Minderheit in Russland, die gegenwärtig massiven Repressionen ausgesetzt ist. Die Organisationskonten sollten gesperrt werden, und zum Teil wurden sie als Agentenorganisationen gehandelt. Gleichzeitig stellt der Wechselkurs die Finanzierung von Projekten der deutschen Minderheit in Russland vor große Herausforderungen. Andererseits passiert sehr viel innerhalb der russischsprachigen Community hier in Deutschland. Es ist allgemein bekannt, dass Putin versucht, auch im Ausland seine Narrative und Desinformationen zu verbreiten. Bei einigen wirkt das nach wie vor. Daher ist es eines meiner zentralen Anliegen, daran zu arbeiten, dass die Desinformationskampagnen nicht erfolgreich sind, sondern dass unsere Gesellschaft zusammenhält. Ich kämpfe dafür, dass Desinformationen ihre Wirkung nicht entfallen können und trete dagegen an, dass Menschen völlig unbehelligt in Blasen der Desinformation unterwegs sind und sich dadurch von unserer Demokratie abkoppeln.

Wie kann das gelingen?

Zum Beispiel sind viele junge Menschen aus den Reihen der Spätaussiedler zuhause großen Konflikten ausgesetzt – oft mit ihren Eltern und Großeltern, die andere Informationen konsumieren. Diese Jugendlichen müssen in der Entwicklung von Kompetenzen unterstützt werden, um mit den Konfliktsituationen zurechtzukommen. Hier gilt es, ihnen im Rahmen der politischen Bildung Kommunikationsstrategien an die Hand zu geben, um auch zuhause unsere demokratischen Werte verteidigen, und Falschinformationen widerlegen zu können. Gleichzeitig ist es natürlich auch wichtig, dass wir die politische und digitale Bildung auch für Erwachsene und ältere Menschen stärken.

Welche Bedeutung kommt den Organisationen der deutschen Aussiedler und Heimatvertriebenen in der Bewältigung der Lage zu?

Wir haben ganz viele Vertriebenen- und Aussiedlerorganisationen, die bei der Aufnahme und der Unterbringung von Geflüchteten unterstützen, Hilfspakete und Spenden gesammelt und in die Ukraine gebracht haben. Unter den Vertriebenen und Spätaussiedlern gibt es eine große Solidarität und ein tiefsitzendes Erschrecken darüber, dass so etwas in Europa wieder passiert ist. Ganz viele russlanddeutsche Organisationen haben sich klar öffentlich gegen diesen Krieg positioniert. Ich bin davon überzeugt, dass diese Stimmen wichtig sind. Gleichzeitig arbeiten auch die Selbstorganisationen daran, dass unsere Gesellschaft gerade in diesen Zeiten zusammenhält.

Was aber kann zuletzt getan werden, um den bedrängten Deutschen in Putins Reich zu helfen?

Für sie öffnen wir ebenfalls das Härtefallverfahren bei der Aufnahme. Ich bin im ständigen Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern dort, um zu sehen, wie wir sie weiterhin unterstützten können. Wir können ihnen Wege zeigen, Russland sicher zu verlassen. Gerade auch im Kontext der Mobilmachung durch Putin haben wir das Härtefallverfahren für Menschen aus Russland geöffnet. Aber auch der deutschen Minderheit stehen wir zur Seite und helfen, wo wir helfen können.

Erschienen in: Der Westpreuße – Begegnungen mit einer europäischen Kulturregion 4/2022.

Große Akzeptanz für Vertriebene

Perspektiven der Vertriebenen-, Aussiedler- und Minderheitenpolitik in der neuen Legislaturperiode

Hartmut Koschyk, 2014 bis 2017 Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, spricht im Interview mit Tilman A. Fischer über die vertriebenen- und minderheitenpolitischen Signale des Ampel-Koalitionsvertrags und die drängenden Fragen der neuen Legislaturperiode des Deutschen Bundestages. Koschyk ist Stiftungsratsvorsitzender der Stiftung Verbundenheit mit den Deutschen im Ausland und war von 1987 bis 1991 Generalsekretär des Bundes der Vertriebenen

Herr Koschyk, lassen Sie uns einen Blick in den Ende 2021 unterzeichneten Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP werfen! Dort heißt es, „das kulturelle Erbe der Vertriebenen, Aussiedlerinnen und Aussiedler sowie der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler“ sei ein „selbstverständlicher Teil unserer vielfältigen Gesellschaft“. Deutet die Fokussierung auf das „Erbe“ eine Reduzierung auf Erinnerungskultur und Musealisierung an – und somit ein Ausblenden von Vertriebenen, Aussiedlern und Heimatverbliebenen als soziale Gruppen und zivilgesellschaftliche Akteure der Gegenwart?

Ich bin überzeugt, dass es insgesamt – wenn ich etwa die führende Regierungspartei SPD in den Blick nehme – eine große Akzeptanz nicht nur für eine retrospektive Bewahrung des Geschichts- und Kulturerbes der Vertriebenen gibt, sondern auch für ihre Rolle heute und morgen. Ich will das am Beispiel der sozialdemokratisch geführten Landesregierung in Niedersachsen verdeutlichen: Der jetzige Ministerpräsident Weil, vor allem aber der Innenminister Pistorius haben sich sehr für eine Neugestaltung der Patenschaft des Landes Niedersachen für die Schlesier eingesetzt, im Rahmen derer die Landsmannschaft Schlesien in die Kooperation des Bundeslandes Niedersachsen mit der Wojwodschaft Niederschlesien und in die Vergabe des „Kulturpreises Schlesien“ des Landes Niedersachsen eng einbezogen wird. In Hessen und Baden-Württemberg haben wir Regierungen aus CDU und Grünen, die ebenfalls sehr wichtige Akzente für die Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten setzen. In den drei genannten Bundesländern gibt es auch sehr engagierte Länderbeauftragte für diesen Themenbereich.

Im Hinblick auf die Verpflichtung von Bund und Ländern für das kulturelle und geschichtliche Erbe der Vertriebenen sowie dessen Weiterentwicklung haben wir weiterhin eine gesetzliche Grundlage in § 96 BVFG. Die letzte Konzeption zu dessen Umsetzung stammt vom Februar 2016 in Form eines Kabinettsbeschlusses der Bundesregierung, an dem damals auch die SPD mitgewirkt hat. Und diese – auch für die neue Legislaturperiode gültige – Konzeption trägt die Überschrift „Deutsche Kultur und Geschichte im östlichen Europa: Erinnerung bewahren – Brücken bauen – Zukunft gestalten“. Dort wird erstmals, was § 96 anbelangt, ein sehr partizipativer Ansatz vertreten, der die aktive Mitwirkung der Vertriebenen und ihrer Verbände bei der Bewahrung und Weiterentwicklung ihres Geschichts- und Kulturerbes vorsieht. Erstmals ist hierbei auch eine Rollte für die deutschen Minderheiten verankert. Insofern haben wir eine gute Grundlage, mit der auch die neue Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Claudia Roth, arbeiten wird.

Claudia Roth kennen Sie aus fast 20 Jahren gemeinsamer Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag sehr gut. Aufgrund Ihrer Erfahrungen: Welche Akzentsetzungen sind von der neuen BKM zu erwarten?

Natürlich geht es erstmal darum, dass die bewährten Einrichtungen weiterhin vom Bund auskömmlich gefördert werden. Und dann erwarte ich, dass Frau Roth aus ihrem kulturpolitischen Selbstverständnis heraus sehr stark auf die Begegnung und das Brückenbauen in der Kulturarbeit der Vertriebenen Wert legen wird, sowohl in Deutschland als auch mit unseren östlichen Nachbarn. Dabei rennt sie bei den Vertriebenen ja offene Türen ein. Es ist schon immer so gewesen, dass die Vertriebenen in Deutschland ihr Kultur- und Geschichtserbe nicht nur isoliert für sich, sondern immer in die deutsche Zivilgesellschaft hinein gepflegt und weiterentwickelt haben – auch und gerade was die junge Generation anbelangt.

Dies gilt ebenso im Hinblick auf das Verständnis dieses Kulturerbes, das nicht eng national abgegrenzt , sondern ein wahrhaft europäisches Kulturerbe ist. Längst arbeiten alle Kultureinrichtungen der Vertriebenen sehr eng und vertrauensvoll mit entsprechenden Partnern in Mittel- und Osteuropa zusammen. Wenn Frau Roth sich mit der praktischen Kulturarbeit nach § 96 auf Grundlage der Konzeption 2016 hinreichend vertraut gemacht haben wird, dann wird sie erkennen, dass das alles eigentlich auch im Sinne dessen ist, was sie an Vernetzung, Verständigung und Versöhnung durch Kulturarbeit anstrebt. Sie hat ja in diesen Tagen deutlich gemacht, wie wichtig ihr die Erinnerungskultur ist. Und zur deutschen und europäischen Erinnerungskultur gehören immer auch die Heimatvertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten.

Gleich in den ersten Monaten der neuen Legislaturperiode machte das Vorhaben Warschaus, die finanzielle Unterstützung der deutschen Volksgruppe in gravierendem Umfang zu kürzen, auch hierzulande auf die nach wie vor nicht einfache Lage der heimatverbliebenen Deutschen in Polen aufmerksam. Wie haben Sie die Reaktionen des politischen Berlins wahrgenommen und welche Hinweise geben sie für den volksgruppenpolitischen Kurs im 20. Deutschen Bundestag bzw. der Regierung Scholz?

Der Bundesbeauftragte, Herr Fabritius, hat hierauf klar reagiert wie die Deutsche Botschaft in Warschau. Aus dem Deutschen Bundestag gab es nicht nur entsprechende Reaktionen aus der CDU/CSU wie des früheren deutschen Gesandten in Warschau Knut Abraham, der jetzt Mitglied des Bundestages sowie dessen Auswärtigen Ausschusses und ein absoluter Kenner der deutsch-polnischen Beziehungen ist. Auch der Polenexperte der SPD-Fraktion, der SPD-Schatzmeister Dietmar Nietan, der ja auch eine wichtige Säule in den  deutsch-polnischen Beziehungen darstellt, hat sich klar zu dieser inzwischen endgültigen Kürzung des polnischen Sejm und der polnischen Regierung geäußert.

Regierung und Parlament in Deutschland messen über Parteigrenzen hinweg diesem Vorgang große Aufmerksamkeit bei und werden sich diesbezüglich auch mit der polnischen Regierung und den entsprechenden Parteien im polnischen Parlament auseinandersetzen werden. Nachdem diese Entscheidung von polnischer Seite endgültig getroffen worden ist, darf sie von deutscher Regierungsseite nicht unwidersprochen zur Kenntnis genommen werden. Zu berücksichtigen ist aber gleichfalls, dass diese Entscheidung auch in Polen sehr umstritten ist. Es ist eine die deutsche Minderheit in Polen diskriminierende Entscheidungen der polnischen Regierungsmehrheit. Die Opposition im polnischen Sejm hat sich ebenso wie namhafte polnische Menschenrechts- und Minderheitenexperten vehement gegen diese Strafaktion der polnischen Regierung gewandt, die sicher auch noch zu einer Befassung im Europarat und im Europäischen Parlament führen wird.

Auch wenn nicht explizit genannt – können die Heimatverbliebenen als mitgemeint verstanden werden, wenn die Koalition verspricht, „Rechte von Minderheiten auf internationaler Ebene und insbesondere innerhalb der EU stärken“ zu wollen. Explizit wird eine proaktive Unterstützung der „Minority SafePack Initiative“ (MSPI) zugesagt. Welche Handlungsmöglichkeiten haben Regierung und Parlament gegenwärtig, das MSPI konkret zu unterstützen?

Ich begrüße es sehr, dass die Ampelregierung sich im Koalitionsvertrag dezidiert für verstärkten Minderheitenschutz in Europa und die Bürgerrechtsinitiative MSPI der Föderation Europäischer Nationalitäten (FUEN) einsetzt. Das ist ganz wichtig. Ich habe es sehr bedauert, dass die Vorgängerregierung sich dazu nicht klar verhalten und niemals klar bekannt hat. Jetzt bekennt sich die Regierungskoalition ganz entschieden zur Weiterverfolgung dieses Themas, und das heißt: Der Minderheitenschutz wird von Deutschland auf die Tagesordnung europäischer Politik gehoben – und wird ein Schwerpunktthema deutscher Europapolitik werden.

Überdies gibt es ein sehr gutes Schreiben vom SPD-Schatzmeister und MdB Dietmar Nietan – namens des SPD-Parteivorstandes – vom 17. Dezember 2021 an die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Minderheiten (AGDM), in dem dieser sich sehr klar für die SPD zur Unterstützung deutscher Minderheiten in den MOE- und GUS-Staaten bekennt. In diesem Brief findet sich die Zusage, dass man die Situation deutscher Minderheiten auch bilateral im Auge haben wird – das heißt auch und besonders gegenüber Polen. Dietmar Nietan, den ich sehr schätze, hält in diesem Brief auch dezidiert fest, dass der Erwerb der deutschen Sprache essenziell für die Kultur und Identität deutscher Minderheiten ist. Das zeigt, dass wir in allen Fraktionen des Deutschen Bundestages – bei Regierung und Opposition – engagierte Abgeordnete haben, die sich auch in der neuen Legislaturperiode den berechtigten Anliegen deutscher Minderheiten annehmen werden.

Lassen Sie uns zum Schluss noch – exemplarisch – die Sozialpolitik in den Blick nehmen: Was dürfen sich rentenrechtlich benachteiligte Spätaussiedler von der neuen Regierung erhoffen?

Im Koalitionsvertrag findet sich eine Aussage zugunsten eines Härtefallfonds für rentenrechtlich benachteiligte Aussiedler. Das war ein Thema, das in der letzten Regierung nur andiskutiert, aber leider nicht mehr beschlussmäßig auf den Weg gebracht wurde. Jetzt ist es ein Vorhaben der neuen Koalitionsregierung, was sehr zu begrüßen ist. Ich gehe deshalb davon aus, dass dieser Härtefallfonds in dieser Legislaturperiode kommen wird.

Die Fragen stellte Tilman Asmus Fischer.

Erschienen in: Der Westpreuße – Begegnungen mit einer europäischen Kulturregion 1/2022; DOD – Deutscher Ostdienst 1/2022.

Drei Jahrzehnte Aussiedler- und Minderheitenpolitik – Eine Erfolgsgeschichte im Fokus

Online-Tagung der Deutschen Gesellschaft e.V. am 28. Oktober 2021

Mit Daniel Alfreider, Jasper Andresen, Jan Diedrichsen, Martin Dzingel, Prof. Dr. Bernd Fabritius, Hartmut Koschyk, Prof. Dr. Jørgen Kühl, Dr. Angelika Mlinar, Albina Nazarenus-Vetter, Dotschy Reinhardt, Prof. Dr. Joachim Tauber, Nikolaus von Peter

Moderation: Tilman Asmus Fischer

Zwischen regionaler und nationaler Identität

Magdalena Lemańczyk und Mariusz Baranowski untersuchen die deutsche Volksgruppe im westlichen Oberschlesien – und benennen Defizite der polnischen Minderheitenpolitik

Noch bis Ende September erhebt die Republik Polen – wieder einmal – personenbezogene soziale wie ökonomische Daten ihrer Einwohner. Wie bereits im Falle der vorangegangenen Volkszählungen werden die Ergebnisse der Erhebung auch Einblick in die Lage der sprachlichen und ethnischen Minderheiten im Lande eröffnen. Die entsprechenden Daten sind gerade angesichts des nationalpolnischen Regierungskurses der vergangenen Jahre mit Spannung zu erwarten, wird sich an ihnen doch zeigen, welchen Einfluss die in Warschaus Regierungspolitik dominierende Ideologie eines homogenen (katholisch-)polnischen Nationalstaats auf die Identitätsbindung der in Polen lebenden Volksgruppen hat. Dies gilt insbesondere für die – in der Geschichte immer wieder als ‚fünfte Kolonne‘ diffamierte – deutsche Minderheit.

Vor diesem tagespolitischen Hintergrund ist es zu begrüßen, dass unmittelbar in der Phase der Volkszählung die beiden Soziologen Magdalena Lemańczyk (Polnische Akademie der Wissenschaften, Warschau) und Mariusz Baranowski (Adam-Mickiewicz-Universität, Posen) eine Analyse zum Hauptsiedlungsgebiet der deutschen Volksgruppe, der Woiwodschaft Oppeln, vorgelegt haben. Diese – mit 85 Seiten Fließtext und 24 Seiten Statistiken – bündige Untersuchung nimmt unter dem Titel „Die deutsche Minderheit als (Mehr-)Wert“ die deutsche Volksgruppe im westlichen Oberschlesien in drei Schritten in den Blick. Zunächst fragen die Autoren nach zentralen Merkmalen der deutschen Minderheit – wobei insbesondere auf das Verhältnis nationaler (deutscher) und regionaler (schlesischer) Selbstidentifizierung fokussiert wird. Sodann beleuchtet ein zweites Unterkapitel die Dimensionen, Nutzen und Möglichkeiten der Mitgliedschaft in den Strukturen der deutschen Volksgruppe. Zuletzt befasst sich die Analyse mit dem Selbstbild der Volksgruppenangehörigen, das pointiert „zwischen Tradition und Modernität“ angesiedelt erscheint. In Hinsicht auf die xenophoben Tendenzen der aktuellen polnischen Regierungspolitik kommt dem an die soziologische Analyse anknüpfende abschließenden Kapitel, das (auf leider nur knapp sechs Seiten) „Anzeichen der Diskriminierung der deutschen Minderheit“ herausarbeitet, besondere Bedeutung zu.

Trotz einer „Abnahme der diskriminierenden Verhaltensweisen“ und der „Stabilisierung der deutschen Minderheit in der Region“ seit Ende der 1990er Jahre empfänden und erführen „in den ersten zwanzig Jahren des 21. Jahrhunderts die Angehörigen der deutschen Minderheit in der Woiwodschaft Oppeln aufgrund ihrer deutschen Herkunft oder ihrer Zugehörigkeit zu einer Vereinigung der deutschen Minderheit immer noch eine schlechtere Behandlung“ – dies vor allem in Form verbaler Diskriminierung sowie im Bereich von Schule und Universität. Eine wesentliche Beeinträchtigung der deutschen Minderheit im Bildungssektor benennen die Autoren bereits zuvor an anderer Stelle: die faktische politisch-administrative Einschränkung des gesetzlich verbrieften Rechtes auf muttersprachliche Bildung. (Vergleichbares gilt für die Verwendung der deutschen Sprache als Hilfssprache in den lokalen Ämtern.) Klarsichtig benennen sie dessen Folgen: „eine Verringerung der Stundenzahl des Deutschunterrichts, die Abwanderung von qualifiziertem Personal, die Verschlechterung der Qualität des Unterrichts und infolgedessen die Verschlechterung der Sprachkenntnisse bei den nachfolgenden Generationen der Angehörigen der deutschen Minderheit sowie eine potentielle Verringerung der Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt“.

Diese Feststellung ist umso brisanter, als die Autoren bereits zuvor feststellen, dass – im Vergleich zu früheren Untersuchungen – die fließende Beherrschung des Deutschen in Schrift und Wort deutlich zurückgegangen ist. Demgegenüber erfreue sich der schlesische Ethnolekt einer zunehmenden Beliebtheit. Dieser Beobachtung entspricht die Tatsache einer zunehmenden Hybridisierung der ethnisch-kulturellen Selbstidentifikation: „Es wurde festgestellt, dass unter den Befragten die schlesische Identifikation dominiert, gefolgt von der deutschen nationalen Identifikation. Dies bedeutet, dass in der subjektiven Wahrnehmung ein höherer Prozentsatz der Befragten eine regionale Identifikation als eine nationale Identifikation angab.“

Eine solche ‚Regionalisierung‘ der Identitäten muss jedoch nicht als zwingender Nachteil für die Wahrung des deutschen Erbes gesehen werden. Vielmehr scheint sich Kontinuität in eben einem solchen kulturellen Kontext zu bewähren; denn zusammenfassend können die Autoren konstatieren, „dass die deutsche Minderheit als Gruppe und Organisation, aber auch die deutsche Sprache und Identität in vielen Bereichen einen gewissen Mehrwert für die Befragten darstellen“. Hiermit verbindet sich freilich die Einsicht, dass es – gerade angesichts der fortbestehenden tendenziellen Diskriminierung – nottut, „dass nach wie vor Minderheitenfragen noch stärker ins öffentliche Bewusstsein gerückt werden sollten, eine bessere Aufklärungsarbeit über die deutsche Minderheit erforderlich ist und die gegenseitigen deutsch-polnischen Beziehungen weiter gestärkt werden müssen“.

Daher ist es auch – gerade angesichts der gegenwärtigen Großwetterlage in den deutsch-polnischen Beziehungen – erfreulich, dass es sich bei der vorliegenden Studie erkennbar um ein deutsch-polnisches Projekt handelt. So wurde die Veröffentlichung finanziell durch die Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit, das Institut für Politische Studien der Polnischen Akademie der Wissenschaften, die Adam-Mickiewicz-Universität in Posen sowie die Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen gefördert. Noch erfreulicher wäre, es wenn dieser regionalen Fallstudie weitere Einzelstudien oder sogar eine Gesamtstudie zur Lage der deutschen Volksgruppe in der gesamten Republik Polen folgten.

Tilman Asmus Fischer

Magdalena Lemańczyk u. Mariusz Baranowski, Die deutsche Minderheit als (Mehr-)Wert. Analysen aus der Woiwodschaft Oppeln, Göttingen 2021. 35 Euro; ISBN: 978-3-8471-1310-2. Zugleich erschienen als kostenfreie Open-Access-Publikation (PDF): https://www.vr-elibrary.de/doi/pdf/10.14220/9783737013109

Erschienen in: Der Westpreuße – Begegnungen mit einer europäischen Kulturregion 3/2021.

Sprachstudium im Dreiländereck

Deutschland fördert die polnische Sprache am Kompetenz- und Koordinationszentrum Polnisch im sächsischen Ostritz

Von Tilman Asmus Fischer

Dreißig Jahre nach Überwindung der Spaltung Europas haben die Beziehungen Deutschlands zu seinen östlichen Nachbarstaaten eine bisher einmalige Qualität erreicht – trotz aller aktuellen politischen Spannungen. Dies gilt insbesondere für das Feld der Zivilgesellschaft und der grenzüberschreitenden Kulturvermittlung. Besonders spürbar ist dies im Länderdreieck zwischen Deutschland, Polen und Tschechien, deren gemeinsame Geschichte nicht frei von Belastungen ist. Vielfältig sind inzwischen die kommunalpolitischen, ökonomischen, sozialen und zwischenmenschlichen Beziehungen über die einst trennenden Grenzen in dieser europäischen Kulturlandschaft hinweg. Hierzu trägt auch die wechselseitige Präsenz der Sprachen der Nachbarländer in den drei Grenzregionen bei.

Ein Ort, an dem dies spürbar wird, ist das Internationale Begegnungszentrum (IBZ) Sankt Marienthal. Beheimatet ist es auf dem Gelände des Zisterzienserinnenklosters Sankt Marienthal im sächsischen Ostritz, das seinen Aufbau nach der Wende unterstützte. Seit fast 30 Jahren ist es ein wichtiger Träger für Umwelt- und Familienbildung im deutsch-polnisch-tschechischen Dreiländer-Eck. Und seit 2019 ist es nun Sitz eines neuen Akteurs der deutsch-polnischen Nachbarschaftsarbeit: des „Kompetenz- und Koordinationszentrums Polnisch“ (KoKoPol). Es wurde im Sommer offiziell eröffnet. Das vom Auswärtigen Amt sowie dem sächsischen Freistaat geförderte Institut verfolgt die Aufgabe, die Kenntnis der polnischen Sprache in Deutschland zu verbreiten.

Gründe für die Ansiedlung des KoKoPol am IBZ, erläutert IBZ-Vorstandsvorsitzender Michael Schlitt, „waren dessen Lage im Freistaat Sachsen unmittelbar an der deutsch-polnischen Grenze, die Beteiligung des IBZ an der Finanzierung und Vorfinanzierung von KoKoPol sowie die langjährige Erfahrung des IBZ im Bereich der deutsch-polnischen Zusammenarbeit“. Das IBZ verfüge zudem nicht nur über Erfahrungen im Aufbau von Organisationen, sondern ebenso über „die notwendigen deutsch-polnischen Netzwerke sowie über ein beträchtliches Know-How in der Durchführung von Veranstaltungen, Workshops, Tagungen und Kongressen“.

Mit seiner Zielsetzung steht das KoKoPol nicht allein da. Bereits seit langem unterstützt die öffentliche Hand in Deutschland die Förderung der polnischen Kultur und Sprache. Damit entspricht sie ihrer Verantwortung für die lange historische Tradition, welche die polnische Volksgruppe in Deutschland hat. Anders als die Deutschen in der Republik Polen, zu dessen Territorium die 1991 abgetretenen deutschen Ostgebiete (mit den dort heimatverbliebenen autochthonen Deutschen) gehören, stellen die deutschen Staatsbürger polnischer Abstammung in der Bundesrepublik jedoch keine anerkannte nationale Minderheit dar. Daher erfolgen öffentliche Maßnahmen zur Förderung ihres Kulturlebens und der polnischen Sprache seitens der Bundesrepublik aus freier Entscheidung und entsprechen – anders als die Förderung der deutschen Volksgruppe durch die Republik Polen – nicht gesetzlich verbrieften Minderheitenrechten.

Die Breite an Förderinitiativen für die polnische Sprache sollen in der ersten Arbeitsphase des KoKoPol nun zunächst einmal von diesem erfasst und der Öffentlichkeit transparent publik gemacht werden. Zudem vernetzt und unterstützt das KoKoPol eben diese Aktivitäten sowie Einrichtungen und berät öffentliche wie privatwirtschaftliche Einrichtungen bei deren Bedarfen an polnischer Sprachkompetenz. Gemeinsam mit anderen Partnern ausgerichtete Fachtagungen sollen späterhin der Reflexion und dem Erfahrungsaustausch im Bereich der Sprachvermittlung dienen.

Neben der Kooperation mit anderen Trägern hat KoKoPol bereits ein eigenes Angebot an Sprachkursen entwickelt, die sich an Manager, aber gerade auch an staatliche Bedienstete aus Diplomatie, Regierungsverwaltung, Polizei und Schule richten. In der Lehrerschaft wendet sich das Angebot gerade an solche Lehrer, deren Klassen einen hohen Anteil an Schülern mit polnischer Herkunftssprache aufweisen. Diesen bietet das KoKoPol eine einwöchige Fortbildung, die durch Erwerb polnischer Grundkenntnisse ihre interkulturelle Kompetenz steigern soll. Neben Lehrern wird aber auch auf Schüler aus deutsch-polnischen Elternhäusern als Multiplikatoren gesetzt, die sich zu „Sprachanimateuren“ ausbilden lassen können, um als solche „mittels einfacher spielerischer Methoden in gemischten Klassen die Distanz zu Polnisch als einer unbekannten Nachbarsprache abzubauen“, so die Angebotsbeschreibung. Wie ambitioniert das angestrebte Spektrum eigener Tätigkeiten ist, zeigt ein Blick in die selbstgesetzten Maßnahmenbereiche des KoKoPol. Diese reichen von der Präsentation von Ausstellungen über „Polnisch als Herkunftssprache für polnischstämmige Schüler“ bis hin zu „Polnisch für zivilgesellschaftlich Aktive in Politik, Städte- und Kirchenpartnerschaften, Deutsch-Polnischen Gesellschaften u.a.“.

„Das IBZ verfügt über langjährige Kooperationen mit kirchlichen Trägern wie etwa dem Caritasverband des Bistums Dresden-Meißen“, erläutert Schlitt. Die Angebote von KoKoPol richteten sich zwar nicht an einzelne Bürgerinnen und Bürger. Jedoch gebe es Angebote, „die sich speziell an die zahlreichen deutsch-polnischen Partnerschaften von Kirchengemeinden richten“: „Die Förderung dieser Partnerschaften wie die der Städtepartnerschaften durch die Vermittlung der polnischen Sprache ist ein wichtiges Anliegen von KoKoPol. Dazu wird es bereits im nächsten Jahr die ersten konkreten Angebote geben.“

Einen ersten Eindruck von den bisher entfalteten Aktivitäten des KoKoPol sowie seinen Kooperationspartnern bietet die erste Ausgabe des hauseigenen – natürlich bilingualen – Magazins „Polonus. Zeitschrift für die polnische Sprache“, das von dem emeritierten Linguistik-Professor Aleksander-Marek Sadowski betreut wird und auf der Internetseite des Zentrums zum Download zur Verfügung steht.

Erschienen am 12. November 2020 in der Zeitung „Die Tagespost“ (www.die-tagespost.de).